Inventuren in Langenbrand


Im Gemeindearchiv Langenbrand befinden sich 16 Aktenbüschel mit Inventuren aus der Zeit 1752 bis 1900 mit den Nummern 259 – 1307. Die Akten davor sind verloren gegangen. Einzelne Nummern fehlen.
Man kann im Wesentlichen 2 Arten von Inventuren unterscheiden:


Das Beibringungs-Inventar bei Ehe. Hier wird aufgelistet was der Ehemann und die Ehefrau (säuberlich getrennt) mit in die Ehe bringt. Im 18. Jhd. wird hier noch jede Kleinigkeit wie Rock, Schuhe oder Küchengeschirr aufgelistet. Diese mitgebrachten Gegenstände und evtl. weiteres Vermögen gehört dem jeweiligen Ehepartner. Dies wird wichtig beim Tod eines Partners und einer evtl. späteren Wiederverheiratung. Das ist auch für das Erbrecht der Kinder wichtig.


Die Eventualteilung (Urkunde) der Verlassenschaft bei Tod einer Person. Hier werden zuerst die Erben aufgelistet. Dann wird der Nachlass aufgeführt und evtl. Schulden abgezogen.


Im 19. Jhd. Gibt es dann noch die Möglichkeit, die Erbteilung zu verschieben (Urkunde über den Aufschub der Eventualteilung). Es werden zunächst die eigentlichen Erben aufgelistet. (Ehegatte und Kinder) Das Vermögen wird geschätzt und verbleibt zunächst beim überlebenden Ehegatten. Die Kinder müssen zustimmen.


Ab ca. Mitte des 19. Jhd. beinhalten die Eventualteilungs-Urkunden weitere Dokumente wie Vollmachten, Verkaufsangebote in Zeitungen, Rechnungen und Briefe. (Brief aus Mobile S 1 und S2 ) Es sind manchmal auch familienkundliche Informationen zu Erben vorhanden.


Um bei den über 1000 Dokumenten eine Übersicht zu bekommen, habe ich eine Datei (dort Suchmöglichkeit) erstellt, bei der zur Akten-Nr. die dazu gehörigen Personen mit Lebensdaten aufgelistet sind. Diese Personen können dann im Ortssippenbuch Lbr. oder in der Online-Datei nachgeschlagen werden.


Beispiel für die Auswertung einer derartigen Inventur ist der Bericht über Gottlieb Wanlmüller – Schultheiß
wobei dies sicher eine Ausnahmeperson war. Die meisten Inventuren berichten von sehr geringen Vermögenswerten.


W. Obert. August 2017